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Elektronische Patientenakte (ePA)

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Alexander Subbotin ist Gründer und Geschäftsführer der ByteSnipers GmbH und Experte für IT-Sicherheit

Alexander Subbotin

Geschäftsführer ByteSnipers GmbH
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Elektronische Patientenakte (ePA)

Die Elektronische Patientenakte (ePA ) ist ein sicheres digitales Krankenaktensystem, das in Deutschland eingesetzt wird. Sie speichert und verwaltet die medizinischen Daten der Patienten digital. Die Patienten können über eine von den Krankenkassen bereitgestellte App auf ihre ePA zugreifen und diese kontrollieren. Das bedeutet, dass die Patienten entscheiden können, wer ihre Daten einsehen und aktualisieren darf. Das ePA-System trägt dazu bei, die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten, indem alles an einem Ort verwaltet wird und strenge Datenschutzvorschriften wie die GDPR eingehalten werden, um die Daten zu schützen.

Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie wir Daten im Gesundheitswesen schützen, besuchen Sie unsere Seite über IT-Sicherheit im Gesundheitswesen.

Wichtige Punkte

  • Patientenkontrolle: Die Patienten entscheiden, welche Gesundheitsdienstleister auf ihre ePA zugreifen können, damit ihre Daten privat und sicher bleiben.
  • Zentralisierte Aufzeichnungen: Alle Gesundheitsdaten werden an einem Ort gespeichert, was dazu beiträgt, wiederholte Tests zu vermeiden und die Gesundheitsversorgung effizienter zu gestalten.
  • Datensicherheit: Die ePA verwendet Verschlüsselung und entspricht der GDPR, um den Schutz der Patientendaten zu gewährleisten.
  • Herausforderungen bei der Einführung: Es gibt noch einige kulturelle und technische Hindernisse, die einer breiten Nutzung der ePA im Wege stehen.
  • Cybersecurity-Risiken: Die ePA birgt Risiken, wie etwa Datenschutzverletzungen, die strenge Sicherheitsmaßnahmen erfordern.

Verwandte Begriffe

Begriff Beschreibung
Ransomware Schadhafte Software, die Daten verschlüsselt und Lösegeld fordert.
Phishing Betrügerische Versuche, sensible Daten zu stehlen.
Social Engineering Manipulation zur Erlangung vertraulicher Informationen.
Datenexfiltration Unbefugter Abfluss von Daten aus einem System.
Incident Response Plan Strategie zur Reaktion auf Sicherheitsvorfälle.

Patientengesteuerter Datenzugang

Die Patienten haben die volle Kontrolle über ihre medizinischen Daten in der ePA. Sie können Ärzten, Krankenhäusern, Apotheken und anderen Gesundheitsdienstleistern den Zugriff erlauben oder verweigern. Die Patienten können auch ein Zugriffsprotokoll einsehen, aus dem hervorgeht, wann ihre Daten eingesehen oder aktualisiert wurden, um sicherzustellen, dass nur vertrauenswürdige Personen ihre Daten einsehen können.

Cybersicherheitsmaßnahmen für ePA

Das ePA-System verwendet mehrere Sicherheitsmaßnahmen, um die Patientendaten zu schützen:

  • Datenverschlüsselung: Alle Informationen werden verschlüsselt, damit niemand ohne Erlaubnis sie lesen kann. Weitere Informationen zur Verschlüsselung finden Sie unter Wie Verschlüsselung die Datensicherheit gewährleistet.
  • Zugriffskontrolle: Die Patienten entscheiden, wer ihre medizinischen Daten einsehen kann, so dass nur zugelassene Gesundheitsdienstleister Zugriff haben.
  • GDPR-Konformität: Die ePA folgt der Allgemeinen Datenschutzverordnung (GDPR), um die Privatsphäre der Patienten zu schützen und ihre Daten zu sichern.

Dennoch gibt es immer noch Risiken wie Phishing- und Ransomware-Angriffe. Wenn Sie mehr darüber erfahren möchten, wie Sie sich vor diesen Bedrohungen schützen können, lesen Sie unseren Blog über Phishing-E-Mails, die mithilfe von KI generiert werden.

Vorteile des Einsatzes der ePA

Die Elektronische Patientenakte hat viele Vorteile:

  • Schnellere Behandlung: Da alle medizinischen Unterlagen an einem Ort gespeichert sind, können Ärzte die benötigten Informationen schnell abrufen, was die Diagnose und Behandlung beschleunigt.
  • Keine doppelten Tests: Da alle Gesundheitsinformationen an einem Ort gespeichert sind, müssen Ärzte keine Tests wiederholen, was Zeit und Geld spart.
  • Mehr Kontrolle für den Patienten: Die Patienten erhalten mehr Kontrolle über ihre Gesundheitsversorgung, da sie entscheiden können, wer ihre Informationen einsehen kann und welche Daten weitergegeben werden.

Herausforderungen und Hindernisse für die Einführung

Obwohl die ePA viele Vorteile bietet, gibt es einige Herausforderungen, die eine breitere Nutzung verhindern:

  • Kulturelle Hindernisse: Einige Angehörige der Gesundheitsberufe sind nicht ganz einverstanden mit der Nutzung des ePA, weil sie sich Sorgen über die Transparenz und die Möglichkeit der Aufdeckung von Fehlern in Patientenakten machen.
  • Technische Hürden: Für viele Gesundheitsdienstleister, insbesondere kleinere Kliniken, ist es schwierig, sichere Systeme einzurichten, die gut zusammenarbeiten.

Cybersicherheitsbedrohungen für ePA

Auch wenn die ePA eine Verbesserung für das Gesundheitswesen darstellt, birgt sie doch einige Risiken für die Cybersicherheit:

  • Phishing- und Social-Engineering-Angriffe: Hacker können versuchen, mithilfe von Phishing-Taktiken an sensible Informationen zu gelangen. Gesundheitsdienstleister müssen sensibilisiert werden, um diese Angriffe zu erkennen und zu vermeiden.
  • Ransomware: Hacker können Ransomware einsetzen, um den Zugriff auf Patientendaten zu sperren, bis ein Lösegeld gezahlt wird. Erfahren Sie mehr über Ransomware in unserem Ransomware-Artikel.

FAQ

Welche Informationen können in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden?

In der ePA können unter anderem Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Medikationspläne, Notfalldaten und elektronische Arztbriefe gespeichert werden. Patienten können auch eigene Dokumente wie Vitaldaten oder Daten aus Gesundheits-Apps hinzufügen.

Wie kann ich auf meine elektronische Patientenakte zugreifen?

Patienten können über eine von ihrer Krankenkasse bereitgestellte App auf ihre ePA zugreifen. Dazu benötigen sie ein Smartphone oder Tablet sowie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN).

Wer hat Zugriff auf meine ePA?

Die Patienten entscheiden selbst, welche medizinischen Leistungserbringer auf ihre ePA zugreifen dürfen. Dies können Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheken und Krankenhäuser sein. Der Zugriff erfolgt immer nur nach Freigabe durch den Patienten.

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