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Elektronische Patientenakte (ePA)

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Alexander Subbotin ist Gründer und Geschäftsführer der ByteSnipers GmbH und Experte für IT-Sicherheit

Alexander Subbotin

Geschäftsführer ByteSnipers GmbH
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Elektronische Patientenakte (ePA)

Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) ist eine digitale Gesundheitsakte, die es gesetzlich Versicherten in Deutschland ermöglicht, medizinische Daten wie Befunde, Diagnosen, Medikationspläne und Behandlungsberichte an einem zentralen Ort zu speichern und zu verwalten. Die ePA ist ein zentraler Bestandteil der Telematikinfrastruktur (TI) und soll die Vernetzung und den Informationsaustausch im Gesundheitswesen verbessern.

Beispiel

Mit der elektronischen Patientenakte kann ein Patient seine medizinischen Unterlagen digital verwalten und diese bei Bedarf schnell und einfach seinen Ärzten zur Verfügung stellen, um eine bessere und koordinierte Behandlung zu gewährleisten.

Kontext

Die ePA wurde am 1. Januar 2021 eingeführt und ist ein freiwilliges Angebot, das gesetzlich Versicherte nutzen können. Sie bietet die Möglichkeit, wichtige medizinische Dokumente wie Arztbriefe, Befunde, Medikationspläne und Notfalldaten digital zu speichern und zu verwalten. Patienten entscheiden selbst, welche Daten in ihrer ePA gespeichert werden und wer darauf zugreifen darf.

FAQ

Welche Informationen können in der elektronischen Patientenakte gespeichert werden?

In der ePA können unter anderem Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Medikationspläne, Notfalldaten und elektronische Arztbriefe gespeichert werden. Patienten können auch eigene Dokumente wie Vitaldaten oder Daten aus Gesundheits-Apps hinzufügen.

Wie kann ich auf meine elektronische Patientenakte zugreifen?

Patienten können über eine von ihrer Krankenkasse bereitgestellte App auf ihre ePA zugreifen. Dazu benötigen sie ein Smartphone oder Tablet sowie ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) und eine persönliche Identifikationsnummer (PIN).

Wer hat Zugriff auf meine ePA?

Die Patienten entscheiden selbst, welche medizinischen Leistungserbringer auf ihre ePA zugreifen dürfen. Dies können Ärzte, Zahnärzte, Therapeuten, Apotheken und Krankenhäuser sein. Der Zugriff erfolgt immer nur nach Freigabe durch den Patienten.

References

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